Ab dem 1. November 2026 führt die EU im Rahmen ihrer Zollreform eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von voraussichtlich EUR 2.- pro Zolltarifnummer für Warensendungen ein. Diese Gebühr wird zusätzlich zur bereits bestehenden Zollabgabe von EUR 3.- pro Zolltarifnummer erhoben und betrifft Sendungen an Privatkunden in der EU.
Neue EU-Regelung ab dem 1. November 2026
Was ändert sich?
Ab dem 1. November 2026 führt die Europäische Union im Rahmen ihrer Zollreform eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Warensendungen in EU-Länder ein. Diese beträgt nach aktuellem Stand EUR 2 pro Artikelkategorie und wird zusätzlich zu bereits bestehenden Abgaben erhoben.
Was bedeutet das für Sie?
Damit Sie Ihre Lieblingsprodukte aus Liechtenstein weiterhin bequem bestellen können, haben wir die notwendigen Vorbereitungen getroffen. In Ländern, in denen eine direkte Abwicklung möglich ist, übernehmen wir die Erhebung und Weiterleitung der entsprechenden Gebühren an die zuständigen Stellen.*
Je nach EU-Empfängerland können die Gebühren auch direkt bei der Zustellung erhoben werden.
So sorgen wir dafür, dass Ihre Bestellungen weiterhin möglichst einfach und zuverlässig bei Ihnen ankommen.
Wichtig zu wissen
Diese Gebühr wurde von der EU beschlossen und ist für alle betroffenen Versender verbindlich. Die Philatelie Liechtenstein hat keinen Einfluss auf diese Regelung und muss die Gebühr gemäss den EU-Vorgaben abführen.
Sobald weitere Informationen zur Umsetzung vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.
* Dies gilt aktuell für Sendungen nach Deutschland, Österreich und Frankreich. Eine aktuelle Liste der Länder finden Sie hier.

Neue EU-Regelung ab dem 1. Juli 2026
Was ändert sich?
Für Sendungen mit einem Warenwert unter EUR 150 erhebt die EU neu eine feste Gebühr von EUR 3 pro Zolltarifnummer (HS-Code) *.
Diese Gebühr gilt für Bestellungen, die von Liechtenstein in ein EU-Land versendet werden.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie bei der Philatelie Liechtenstein bestellen und Ihre Lieferung in ein EU-Land versendet wird, kann ab dem 1. Juli 2026 eine zusätzliche EU-Gebühr von EUR 3 pro Zolltarifnummer anfallen.
Für Briefmarken, FDC, Sonderbelege und Maximumkarten gilt dieselbe Zolltarifnummer.
Bei einer Bestellung mit bspw. 10 Briefmarken, 5 FDC und 2 Maximumkarten fallen die EUR 3 nur einmalig an, da alle Produkte dieselbe Zolltarifnummer besitzen.
Wichtig zu wissen
Diese Gebühr wurde von der EU beschlossen und ist für alle betroffenen Versender verbindlich. Die Philatelie Liechtenstein hat keinen Einfluss auf diese Regelung und muss die Gebühr gemäss den EU-Vorgaben abführen.
Sobald weitere Informationen zur Umsetzung vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

* Eine Zolltarifnummer (HS-Code) ist ein internationaler Warencode, der Produkte für die Zollab-fertigung eindeutig einordnet.
Über allfällige Änderungen werden wir auf dieser Seite informieren.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.